75 Jahre Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung (ADR)
Zuerst veröffentlicht in der Jubiläums-Festschrift 2023/24 der Deutschen Rosengesellschaft e.V.
von Dr. Daniela Christ (Bundessortenamt)
Weltweit gibt es über 25.000 Rosensorten; eine unüberschaubare Vielfalt, zumal die Rosenzüchter jedes Jahr neue Schönheiten auf den Markt bringen. Allzu leicht kann dabei ein berauschender Duft oder eine neue Farbe zu Spontankäufen verleiten. Umso größer ist dann die Enttäuschung, wenn die Neuerwerbung im heimischen Garten schon nach dem ersten Winter erhebliche Frostschäden aufweist oder aufgrund von starkem Sternrußtaubefall im Sommer blattlos ist. Verunstalten dann noch Blütenmumien das Bild, so dass die Pflanze ständig ausgeputzt werden muss, ist das Vorurteil der „anspruchsvollen Diva“ erfüllt. Fast jeder Rosenanfänger und -liebhaber kann über solche Fehlkäufe berichten. So ärgerlich dies im Hausgarten auch ist, so hält sich der Schaden dort jedoch meist in Grenzen. Anders sieht es dagegen im öffentlichen Grün aus, wo es nicht um einzelne Rosen, sondern um Hunderte oder Tausende in flächigen Anpflanzungen im gesamten Stadtgebiet geht.
Wer sich beim Rosenkauf nicht auf sein Glück verlassen möchte, kann nach Sorten Ausschau halten, die das ADR-Gütezeichen tragen. Die Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung (ADR) steht seit 1948 für höchste Qualitätsansprüche im Gartenrosenbereich und wird daher auch als „härteste Rosenprüfung der Welt“ bezeichnet. Heute werden neue Rosensorten an elf Standorten deutschlandweit ohne jeglichen Einsatz von Fungiziden oder Insektiziden angebaut und über drei Jahre auf ihren Gartenwert geprüft. Unabhängige Fachleute bewerten die Kandidaten nach einem festen Punkteschema, wobei die Widerstandsfähigkeit gegenüber Blattkrankheiten wie z.B. Mehltau, Rost und Sternrußtau die größte Bedeutung hat. Nur Sorten, die Mindeststandards in der Gesundheits- und Gesamtbewertung erfüllen, dürfen sich zeitlich befristet „ADR-Rose“ nennen. Das ADR-Gütezeichen vereinfacht damit Endverbrauchern und Entscheidungsträgern im öffentlichen Grün die Auswahl von gesunden, pflegeleichten und attraktiven Rosen, die ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln angebaut werden können. Die ADR fördert so nicht nur den Züchtungsfortschritt, sondern trägt auch zum Umwelt- und Ressourcenschutz bei.
Ein Blick in die Geschichte
Wettbewerbe bieten (Rosen-) Züchtern die Möglichkeit, ihre Neuheiten fernab der heimischen Testfelder zu beobachten und sind ein zusätzlicher Ansporn zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Sortiments. Die Bestrebungen, eine Rosenneuheitenprüfung in Deutschland zu initiieren, gehen auf den 1883 gegründeten Verein deutscher Rosenfreunde (VDR) zurück. Im Sangerhäuser Vereins-Rosar (heute Europa-Rosarium Sangerhausen) wurde daher 1931 auch die erste Rosenneuheitenprüfung durchgeführt. Ein weiterer Wettbewerb fand zunächst unabhängig davon ab 1934 im Rosarium Uetersen statt.
Nach dem Ende des 2. Weltkriegs musste auch die Rosenneuheitenprüfung in Deutschland neu aufgebaut werden. Wilhelm Kordes II. hat diesen Prozess als neuer Vorsitzender des Fachausschusses Rosen des Bundes deutscher Baumschulen e.V. (BdB) maßgeblich initiiert und geprägt. Er hatte bereits 1928 Richtlinien für die Bewertung der Sangerhäuser Rosenneuheitenprüfung vorgestellt, die nun als Grundlage für die neue Prüfung dienten. Er hat zudem früh erkannt, dass solch eine Prüfung nur dann aussagekräftige Ergebnisse liefert, wenn sie an mehreren Orten mit unterschiedlichen Klima-, Boden- und Standortbedingungen sowie nach absolut gleichen Kriterien durchgeführt wird. Als Modell dienten ihm daher die All-American Rose Selections (AARS, 1940-2013), in deren Rahmen Rosenneuheiten gleichzeitig an mehreren Orten in den USA getestet wurden. Diese Verbindung war zunächst auch am Namen ersichtlich: Stand das Akronym ADR anfangs noch für „All Deutsche Rosenneuheitenprüfung“, wurde daraus im Laufe der Jahre zunächst die „Anerkannte Deutsche Rose“ und später die heute noch verwendete Bezeichnung „Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung“.
Der erste Jahrgang der neuen, damals noch zweijährigen Prüfung wurde 1948 in den fünf Prüfgärten Dortmund, Friesdorf, Hamburg-Langenhorn, Stuttgart und Freising-Weihenstephan parallel aufgepflanzt. 1950 wurden dann mit ’Elmshorn’ (Kordes), ’Gelbe Holstein’ (Kordes) und ’Schweizer Gruß’ (Tantau) die ersten „ADR-Rosen“ ausgezeichnet. Sie hatten als einzige mehr als 80 von insgesamt 100 Punkten im Gesamtmittelwert erreicht. Schon ein Jahr später erfüllte nicht eine einzige Sorte diese Mindestanforderung. Was für alle Beteiligten an dem noch jungen Wettbewerb eine herbe Enttäuschung gewesen sein muss (die jährliche Publikation von Wettbewerbsgewinnern sorgt schließlich für Aufmerksamkeit), unterstreicht eindrucksvoll die hohen Qualitätsansprüche der ADR.
Die Anzahl der Prüfgärten wuchs über die Jahre von anfangs fünf auf 13 in der Spitze an. Von den Gründungsmitgliedern ist bis heute nur der Prüfgarten der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (damals Höhere Gartenbauschule) ununterbrochen dabei. Alle anderen Prüfgärten sind über die Zeit weggefallen, wieder- oder neu hinzugekommen. Heute besteht der ADR-Arbeitskreis aus Vertretern der Prüfgärten, des BdB, der Rosenzüchter sowie unabhängigen Experten. Die Koordination obliegt seit 1992 dem Bundessortenamt. Seit Gründung der ADR erfolgt die Bewertung an allen Standorten und während der gesamten Prüfdauer nach einheitlichen Kriterien durch neutrale und unabhängige Prüferinnen und Prüfer. Die Prüfungsbögen mit Erläuterungen zu den Kriterien sind dabei ebenso öffentlich zugänglich wie der Leitfaden, in dem die Rahmenbedingungen festgelegt sind.
Rosenzüchter aus dem In- und Ausland können ihre vielversprechenden Neuheiten in die ADR einbringen. Über die Jahre haben sich so nicht nur die großen deutschen Züchterhauser beteiligt. Es wurden bisher auch Sorten von bekannten Züchtern aus den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Italien, Dänemark, Großbritannien, den USA und sogar Neuseeland geprüft. Zudem gab es auch Einsendungen kleinerer Züchter. Die Anmeldung erfolgt dabei stets über BdB-Mitgliedsbetriebe, die dann (z.B. bei ausländischen Einsendern oder Hobbyzüchtern) auch die Vermarktung in Deutschland sicherstellen. Schließlich muss eine „ADR-Rose“ spätestens zwei Jahre nach Auszeichnung im deutschen Handel erhältlich sein oder sie wird aus der Liste der aktuellen „ADR-Rosen“ gestrichen. Voraussetzung ist ferner, dass die Sorten zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht länger als fünf Jahre in Deutschland im Handel sind, immerhin handelt es sich um einen Neuheitenwettbewerb.
Prüfung unter praxisüblichen Bedingungen
Um es mit den Worten von Prof. Sieber (Koordinator der ADR von 1962 bis 1992) auszudrücken: „Es nützt nichts, wenn eine Rosenneuheit nur unter günstigen Bedingungen oder gar nur an einem Ort mit besten Standortverhältnissen geprüft und dort für gut befunden wird. Vielmehr ist es notwendig, den Gartenwert der Rose unter den Bedingungen zu prüfen, die ihr dann auch in der praktischen Verwendung – im Garten des Rosenliebhabers, wie im öffentlichen Grün der Städte und der Landschaft zugemutet werden.“
Zentrum der ADR sind daher die heutigen elf Prüfgärten (bzw. zwölf, da die Jahrgänge 2020 und 2021 zusätzlich in Rostock aufgepflanzt wurden), die alle durch unterschiedliche Witterungs-, Standort- und Infektionsbedingungen geprägt sind. Darunter befinden sich Rosarien, gartenbauliche (Hoch-) Schulen, öffentliche Einrichtungen der Länder und das Bundessortenamt. Die Kandidaten werden während der dreijährigen Prüfung nach den Regeln der guten gärtnerischen Praxis angebaut (d.h. angemessene Düngung, Rückschnitt im März, Sommerschnitt nach dem ersten Flor, gelegentliches Entfernen von Unkräutern aus dem Wurzelbereich). Abgesehen vom Anhäufeln im Pflanzjahr erfolgt kein Winterschutz und bewässert wird nur, wenn es nach mehrwöchigen Trockenperioden nicht mehr anders geht. In den meisten Prüfgärten war dies aber selbst während der Hitzesommer 2019, 2020 und 2022 nur selten notwendig. Während der gesamten Prüfdauer dürfen zudem keinerlei Fungizide eingesetzt werden. Nur so lassen sich feine Unterschiede in der Widerstandsfähigkeit der Sorten gegenüber Blattkrankheitserregern optimal beurteilen.
Von 1992 bis einschließlich 2022 wurden so folgende Kriterien geprüft (in Klammern maximal erreichbare Punktzahl):
- Blattgesundheit (30 Punkte)
- Winterhärte (5 Punkte)
- Wüchsigkeit (5 Punkte)
- Knospen- und Blütenform (10 Punkte)
- Blütenfarbe vom Öffnen bis zum Verblühen (10 Punkte)
- Reichblütigket und Blühdauer (10 Punkte)
- Duft (5 Punkte)
- Selbstreinigung (5 Punkte)
- Gesamteindruck (20 Punkte)
Da es jeweils unterschiedliche Züchtungsziele gibt, werden bei der Bewertung nur jeweils Rosen der gleichen Klasse (d.h. Kletterrose, Strauchrose, Kleinstrauchrose, Beetrose, Edelrose bzw. Zwergrose) miteinander verglichen. Die einzelnen Kriterien werden dabei zwischen ein- und sechsmal pro Jahr bewertet. Pro Sorte und Jahr gibt es damit 37 Bewertungen. Bei 50 Sorten pro Jahrgang, drei Jahrgängen parallel und elf Prüfgärten, kommen die Prüferinnen und Prüfer in der ADR somit auf eindrucksvolle 61.050 Einzelbewertungen im Jahr.
Am Ende jeder Vegetationsperiode werden die Einzelbewertungen jeder Sorte in einem Prüfgarten gemittelt und aufsummiert. Nach drei Jahren errechnet das Bundessortenamt die Gesamtmittelwerte über alle Standorte und Jahre. Diese werden dann auf der jährlichen Tagung des ADR-Arbeitskreises vorgestellt und diskutiert. Nur wenn die Sorten die hohen Mindeststandards in der Gesundheits- und Gesamtbewertung erfüllen, dürfen sie sich „ADR-Rosen“ nennen und das Gütezeichen tragen. Die frisch ausgezeichneten Sorten werden im Anschluss an die Tagung in der Fachpresse und unter www.adr-rose.de veröffentlicht. Seit Gründung der ADR wurden so über 1.600 Rosensorten geprüft, 431 davon haben bisher das begehrte Gütezeichen erhalten (Stand August 2023).
Gesundheit ist das Wichtigste
Die ADR ist keine statische Prüfung. Im Gegenteil: Sie wird immer wieder hinterfragt und den jeweils aktuellen Anforderungen an die Moderne Rose angepasst. Während ihrer 75-jährigen Geschichte gab es daher immer wieder Änderungen der Kriterien (wobei es erst seit 1992 einheitliche für alle Rosenklassen gibt), ihrer Gewichtung oder der Prüfungsdauer. Diese Entwicklungen im Detail zu erläutern, würde hier den Rahmen sprengen. Allen, die sich für die Geschichte der ADR vor 2008 interessieren, sei daher die Chronik von Herrn Prof. Dr. Josef Sieber ans Herz gelegt, die kostenlos auf der ADR-Homepage (www.adr-rose.de) heruntergeladen werden kann.
Am deutlichsten wird die Weiterentwicklung der ADR am Stellenwert der Blattgesundheit: Gab es für dieses Kriterium bis 1966 nur maximal 8 (für Tee- und Teehybridenrosen) bzw. 10 von 100 Punkten (für Polyantha-, Polyanthahybrid- und Floribunda-Rosen ebenso wie für Kletter- und Parkrosen), sind es seit 2023 ganze 35 von 100 Punkten. Zudem müssen die Sorten seit 1976 auch eine Mindestpunktzahl in der Gesundheitsbewertung erfüllen, um überhaupt „ADR-Rose“ werden zu können. Schönheit oder Duft können daher nicht über schlechte Gesundheitswerte hinwegtäuschen.
Krankheitserreger können sich in ihrer Pathogenität und Aggressivität jedoch über die Zeit verändern. Zusammen mit sich verändernden Klima- und Witterungsbedingungen kann dies dazu führen, dass auch ehemals sehr gesunde Sorten irgendwann stärkere Krankheitssymptome zeigen. War z.B. Rosenrost vor 30 Jahren in Deutschland noch ein regionales Phänomen, breitet er sich heute immer weiter aus. Da zudem die Liste der „ADR-Rosen“ über die Jahrzehnte immer unübersichtlicher wurde und nicht alle der ausgezeichneten Sorten noch auf dem Markt verbreitet waren, hat der Arbeitskreis 2018 beschlossen, die Gültigkeit des ADR-Gütezeichens auf 15 Jahre zu begrenzen. Nur Sorten, die nach Ablauf dieser Zeit die dreijährige Prüfung unter den aktuellen Witterungs- und Befallsbedingungen erneut erfolgreich bestehen, dürfen sich weiter „ADR-Rose“ nennen. Ein Beispiel dafür ist die Weltrose ‘Heidetraum‘, die bei ihrer Einführung neue Maßstäbe in der Rosengesundheit gesetzt hat und nach 1990 im Jahr 2021 die ADR-Prüfung zum zweiten Mal mit Bravour bestanden hat.
Das heißt jedoch noch lange nicht, dass die ehemaligen „ADR-Rosen“ plötzlich schlecht sind. Zunächst einmal ist die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung freiwillig und der Platz in den Prüfgärten begrenzt (pro Jahr werden maximal 50 Sorten geprüft, wobei der Schwerpunkt ganz klar auf den Neuheiten liegt). Nicht alle Sorten werden daher von den Züchtern erneut ins Rennen geschickt. Das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung bedeutet auch nur, dass diese Sorten nicht mehr an der Mehrheit der Standorte überzeugen konnten. Ehemalige „ADR-Rosen“, zu denen bekannte und beliebte Sorten gehören, können trotzdem im eigenen Garten noch hervorragend wachsen, wenn die Bedingungen optimal sind.
ADR goes Future
Das Thema Klimawandel ist allgegenwärtig. Dies führt auch zu einer verstärkten Nachfrage im Handel nach Rosensorten, die extreme Witterungsereignisse wie wochenlange Hitze und Trockenheit genauso gut tolerieren wie gelegentlichen Stark- bzw. Dauerregen. Als Tiefwurzler gehören Rosen allgemein zu den „Klimawandelgewinnern“, da sie sich Wasser in Schichten erschließen können, an die andere Gartenpflanzen nicht herankommen. Trotzdem gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Sorten. Rosensorten mit derberen Blütenblättern zeigen z.B. nicht so schnell Sonnenbrand, wie solche mit dünneren Petalen. Auch Regenflecken oder die Neigung zum Verkleben ganzer Blüten treten sortenabhängig auf.
Da sich die ADR stets an den aktuellen Anforderungen an die Moderne Rose orientiert, wurden die Bewertungskriterien 2023 daher erneut überarbeitet. Seit diesem Jahr werden die Kriterien UV-/Hitzetoleranz der Blüten und Regentoleranz der Blüten mit jeweils 5 Punkten als eigenständige Boniturparameter erfasst. Zuvor gingen diese Eigenschaften nur in den Gesamteindruck ein. Zudem wurde der Gesundheitsbewertung eine noch größere Bedeutung zugewiesen (35 statt 30 Punkte). Dafür wurden die Kriterien Blütenfarbe und Blütenform gestrichen. Sie werden nur noch allgemein über den Gesamteindruck berücksichtigt. Welche Farbe und Form als schön empfunden wird, liegt schließlich im Auge des Betrachters. Und in einer Zeit, in der jeder vor der Kaufentscheidung in Sekundenschnelle Hunderte von Bildern aufrufen kann, ist der Kunde bei diesen Merkmalen nicht mehr auf das Urteil der Prüferinnen und Prüfer angewiesen. Viel wichtiger sind Eigenschaften, zu denen es keine neutralen Informationen gibt: Gesundheit, Reichblütigkeit und Blühdauer, Toleranz gegenüber Klima- und Witterungsereignissen sowie ein ansprechender Gesamteindruck unter Bedingungen, denen die Rose auch im (Haus-) Garten oder öffentlichen Grün ausgesetzt ist. Und genau dafür steht die ADR.
Während ihrer 75-jährigen Geschichte hat die ADR neue Maßstäbe für die Prüfung von Rosensorten gesetzt. Wurde sie selbst einst an die All-American Rose Selections (AARS) angelehnt, so steht heute auf der Homepage der 2016 daraus hervorgegangenen American Garden Rose Selections (AGRS), dass man sich das allgemein respektierte und weltweit anerkannte Prüfsystem der ADR zum Vorbild genommen habe. Eine großartige Würdigung der Leistung aller an der ADR beteiligten Personen und Institutionen. Höchste Anerkennung gilt dabei den Prüferinnen und Prüfern sowie den Koordinatoren, die über die Jahrzehnte die ADR zu dem gemacht haben, was sie heute ist. Ebenso hervorzuheben ist das Engagement der Institutionen hinter ihnen: Sie haben erkannt, welchen wichtigen Beitrag die ADR für den Gartenbau, die Pflanzenzüchtung sowie den Umwelt- und Verbraucherschutz leistet. Gerade in Zeiten von Personalmangel und steigenden Kosten ist dieser Einsatz nicht selbstverständlich. Umso mehr ist das Engagement der Prüfgärten zu würdigen, die Jahr um Jahr Personal, Flächen und Material für die ADR zur Verfügung stellen.
Summary
The ADR (Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung or General German Rose-Novelty Trial) was established in 1948. Since then, the ADR stands for highest quality standards in garden roses and is also referred to as the "toughest rose trial in the world". New garden rose varieties are grown for three years, at eleven locations across Germany without any use of fungicides or insecticides. Their garden merit is judged by independent examiners who evaluate the candidates according to a strict point system up to six times a year. Most important criterion is the resistance to leaf diseases such as powdery mildew, rust and black spot. Only varieties that meet minimum standards in terms of health and overall assessment may call themselves ADR roses for a limited time. The ADR quality mark enables private consumers and decision-makers for public green spaces to choose healthy, attractive and easy-to-care-for roses that can be grown without the use of pesticides. The ADR thus promotes breeding progress and contributes to the protection of the environment and further resources.