ADR — Was ist das?

Die Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung (ADR) ist ein Arbeitskreis aus Vertretern des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) e.V., des Bundessortenamtes, Rosenzüchtern und unabhängigen Experten. Rosensorten, die das ADR-Prädikat tragen, wurden zuvor einer strengen Prüfung unterzogen, um den Gartenwert von Rosenneuheiten zu bewerten.

Die Abkürzung ADR steht für Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung. Im Rahmen der ADR werden neue Rosensorten auf ihren Gartenwert geprüft. Größte Bedeutung hat dabei die Widerstandsfähigkeit gegenüber Blattkrankheiten, wie Mehltau, Rost und Sternrußtau. So steht die ADR seit der Gründung Mitte des letzten Jahrhunderts für höchste Qualitätsansprüche bei Gartenrosen und gilt auch als eine der härtesten Rosenprüfungen der Welt. Der Arbeitskreis ADR hat sich zum Ziel gesetzt, die Auswahl von attraktiven und gesunden Rosensorten zu vereinfachen. So wird nicht nur der umwelt- und ressourcenschonende Anbau, sondern auch der Züchtungsfortschritt gefördert.

Wozu ADR?

Jeder, der sich mit Rosen beschäftigt, merkt schnell, wie groß und unübersichtlich das Sortiment an Rosensorten ist. Zudem wird jedes Jahr eine Vielzahl an Rosenneuheiten in den Handel gebracht. Um diese Neuheiten verwendungsgerecht beurteilen zu können, wurde 1948 die ADR ins Leben gerufen. Das ADR-Gütezeichen ermöglicht Endverbrauchern und Entscheidungsträgern im Öffentlichen Grün eine Auswahl an gesunden und attraktiven Rosen, die nur einen geringen Pflegeaufwand erfordern. Das allgemeine Vorurteil der „anspruchsvollen Königin“, die nur mit konstanter Pflege und hohem Pflanzenschutzmitteleinsatz ihre Schönheit entfalten kann, wird „der Rose“ nämlich nicht gerecht. Durch den Fortschritt in der Züchtung können Pflanzenschutzmitteleinsatz und Pflegeaufwand verringert und Rosen ressourcenschonend angebaut werden. Die ADR sorgt so nicht nur für Übersichtlichkeit im Sortiment, sondern trägt auch zum Umweltschutz bei.

Wer steht hinter der ADR?

Hinter der Prüfung steht der Arbeitskreis ADR: Vertreterinnen und Vertreter der zwölf Prüfgärten, des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) e.V., des Bundessortenamtes, der Rosenzüchter sowie  unabhängige Experten. Koordiniert wird der Arbeitskreis vom Bundessortenamt. Die zu prüfenden Sorten werden an unabhängigen Standorten, die über ganz Deutschland verteilt sind, angebaut. Nähere Informationen über die Gegebenheiten der einzelnen Prüfgärten finden sie hier: 

Wie und Was wird geprüft?

In der ADR werden jedes Jahr bis zu 50 neue Rosensorten für die Verwendung im öffentlichen und privaten Grün geprüft. Diese Neuheiten dürfen zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht länger als fünf Jahre auf dem Markt erhältlich sein. Da die Prüfung drei Jahre dauert, stehen jeweils drei Jahrgänge gleichzeitig an den einzelnen Standorten. Anbau und Pflege der Rosen in den Prüfgärten orientieren sich an der guten gärtnerischen Praxis, wobei während der gesamten Prüfdauer keine Fungizide eingesetzt werden dürfen. Die Bewertung erfolgt nach einem festgelegten Boniturschema durch unabhängige und neutrale Experten. Hierbei wird vor allem auf die Gesundheit der Sorten, aber auch auf Eigenschaften wie Zierwert und die Winterhärte geachtet. Nur Sorten, die genau definierte Mindeststandards erfüllen, werden ausgezeichnet und dürfen das ADR-Gütezeichen für 15 Jahre tragen. 
Die Begrenzung auf 15 Jahre beruht darauf, dass sich Krankheitserreger über die Jahre verändern und aggressivere und virulentere Rassen ausbilden können. Je nach genetischem Hintergrund können dann manchmal auch stärkere Symptome an der einen oder anderen älteren ADR-Rose beobachtet werden. Um den hohen Qualitätsstandard zu erhalten, wurde daher 2018 vom BdB-Arbeitskreis ADR beschlossen, das Gütezeichen nur noch für die Dauer von 15 Jahren zu verleihen. Nach Ablauf dieser Zeit dürfen die Sorten das Logo entweder nicht mehr tragen oder sie können vom Züchter zu einer dreijährigen Wiederholungsprüfung angemeldet werden. Wird diese erfolgreich bestanden, gilt das ADR-Gütezeichen für weitere 15 Jahre. Wer genau Bescheid wissen möchte kann den Leitfaden der ADR einsehen.

Wie viele ADR-Rosen gibt es?

Seit der Gründung 1948 durch Wilhelm Kordes II. wurden über 1600 Rosenneuheiten geprüft. Nicht alle der bis dato 441 ausgezeichneten Sorten entsprechen noch den heutigen Ansprüchen an eine ADR-Rose oder sind noch im Sortiment verfügbar. Über die Jahre wurden somit viele Sorten gestrichen oder freiwillig durch die Züchter zurückgezogen. Die 2018 beschlossene Begrenzung der Laufzeit sorgt nun zusätzlich für ein übersichtliches Sortiment, das zurzeit 165 Sorten umfasst. Detaillierte Beschreibungen sowie Fotos können sind hier zu finden.

Finden Sie Ihren Rosen-Liebling!

Zurzeit sind in der ADR-Rosen-Liste 165 Sorten enthalten, dem gegenüber steht eine Zahl von mehr als 1600 Rosensorten, die seit Bestehen der ADR-Prüfung getestet wurden. Durch die praktischen Filter z.B. für Blütenfarbe, Rosentyp und mehr, lassen sich die Lieblingssorten schnell und einfach finden.

Zur Übersicht der aktuellen ADR Rosen

Weitere Informationen:

Um einen besseren Einblick in zu gewinnen, informieren die nachfolgenden Filme über die ADR und die Rosenzüchtung.

Alexander Kordes von Rosen Kordes zeigt die Gründe der Notwendigkeit züchterischer Arbeit an Rosen auf und Jens Krüger von Rosen Tantau stellt die treibenden Aspekte der züchterischen Arbeit vor. Frau Lehmann, Baumschule Lehmann aus Elmshorn, erklärt wie sich die professionelle Produktion von ADR-Rosen für den Großhandel gestaltet.
 

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Wer ist ADR-Teilnehmer?

Züchter und Einsender der ADR