ADR - Was ist das?
Züchtungsfortschritt hat bei der Rose Neuheiten mit hervorragenden Eigenschaften und vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten hervorgebracht.
Schon 1950 erkannten die Rosenzüchter, dass bei der Breite des Rosensortimentes eine Prüfung und Bewertung der Neuheiten notwendig ist, um Neuzüchtungen verwendungsgerecht zu beurteilen
und um das Sortenbewusstsein zu schärfen.
Aus diesen zwingenden Überlegungen heraus wurde vor 45 Jahren die ADR-Prüfung von Wilhelm Kordes gegründet.
Heute ist die ADR ein Arbeitskreis aus Bund deutscher Baumschulen (BdB), Rosenzüchtern und unabhängigen Prüfungsgärten. Sichtungsergebnisse der ADR-Prüfung werden jedes Jahr auf einer gemeinsamen Tagung diskutiert. Die vorherige Auswertung der Daten erfolgt beim Bundessortenamt. Auf BdB-Ebene erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der BdB-Geschäftsstelle und dem BdB-Fachausschuss Rosen.
Im Wandel der Zeit veränderten sich die Züchtungsziele. Neue Farben, Blütenformen, vielfältig zu verwendende Wuchsformen wurden geschaffen. Es ist nur folgernd, daß die Konzeption der ADR-Prüfung sich hieran orientierte. An mittlerweile 11 Standorten werden die Eigenschaften der Neuheiten anhand von Merkmalen wie Winterhärte, Reichblütigkeit, Wirkung der Blüte, Duft oder Wuchsform über mehrere Jahre bewertet.
Von höchstem Wert in der Bewertung ist jedoch die Widerstandsfähigkeit. Die ADR-Prüfsorten wachsen an den 11 Standorten ohne Pflanzenschutzmittelbehandlung, um Zierwert und Robustheit der Neuheiten anhand ihrer natürlichen Eigenschaften zu beurteilen. Das ADR-Zeichen wird einer Sorte bei Erreichen eines bestimmten Qualitätsstandards verliehen.
In der ADR-Prüfung standen mittlerweile 1700 Sorten. Jedes Jahr werden etwa 40 Sorten aller Rosenklassen geprüft. Mit dem Jahrgang 2007 wurde nunmehr das ADR-Qualitätszeichen an 153 Sorten verliehen. Es wird allerdings von der ADR-Jury aberkannt, wenn eine ADR-Sorte nach Jahren nicht mehr die Qualitätskriterien - besonders Gesundheit - aufweist. So wurden anlässlich der ADR Tagung 2004 aus der ADR-Sortenliste 19 Sorten entfernt. Weitere acht Sorten wurden vom Züchter aus der ADR-Sortenliste herausgenommen.
Die ADR-Prüfung leistet mit ihren unabhängigen Prüfgärten einen unverzichtbaren Beitrag zur Evaluierung widerstandsfähiger Sorten und fördert somit die Züchtung leistungsfähiger und gesunder Rosen. Ein Pflanzenschutzmitteleinsatz ist nicht mehr erforderlich.
Mit Sicht auf umweltschonende Produktion und Verwendung von Rosen für die private und öffentliche Grüngestaltung trägt die ADR wesentlich dazu bei, dass Produzenten und Verbrauchern fundierte Informationen zur Beurteilung des Rosensortimentes zur Verfügung stehen. Das ADR-Prüfsystem gibt Züchtern und Verwendern ein objektives Kriterium zur Beurteilung von Pflanzensorten an die Hand, fördert die Pflanzenzüchtung und leistet einen erheblichen Beitrag zur Schonung der Umwelt.
Dr.Burkhard Spellerberg
Koordinator der ADR-Prüfung
Bundessortenamt
Osterfelddamm 80
30627 Hannover,
Tel: 05138/608640
Fax: 05138/608670
E-Mail: Burkhard.Spellerberg@bundessortenamt.de
Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V.
Bismarckstraße 49
25421 Pinneberg